Garagen als notwendiger Stellplatz: Gerümpel raus, Auto rein / R+V-Infocenter: In manchen Gemeinden gehört nur das Auto in die Garage - bei Zweckentfremdung Bußgeld möglich
Wiesbaden (ots) - Fahrräder und Grill, Rasenmäher und Gartenmöbel: In vielen Garagen lagern Hausrat und Gartenutensilien - und das Auto steht auf der Straße. Doch das ist nicht überall erlaubt. Zwar dürfen Besitzer ihre Garage normalerweise auch als Abstellkammer oder Hobbywerkstatt nutzen, in den Bauordnungen ...